§ 364 II BGB) hilfsweise Annahme, um aus der Verwertung Befriedigung zu suchen Erfüllung erst mit Befriedigung, nicht schon bei Annahme Verwertungsrisiko und -chance trägt der Schuldner Leistungsverweigerungsrecht des Schuldners hinsichtlich der eigentlich geschuldeten Leistung, solange die Befriedigung . Verletzt er diese Verpflichtung, so steht dem Schuldner gegen den
Teil: Einwendungen, Einreden...1 1.
§ 364 I kann der Gläubiger auch eine andere Leistung an Erfül-lungs statt angenommen werden o beide Parteien müssen darüber einig sein, dass die andere Leistung die Erfüllung sein soll o mit Hingabe der Leistung tritt Erfüllung ein 2. 1 BGB durch
1-5. zum Seitenanfang.
Ob die Vertragsparteien eine Leistung an Erfüllungs statt oder eine Leistung erfüllungshalber gewollt haben, ist bei fehlender ausdrücklicher Vereinbarung durch Auslegung zu ermitteln.
Die Annahme an Erfüllungs statt ist nicht möglich, wenn die Leistung nicht für den Gläubiger bestimmt ist und der Gläubiger den Irrtum des Schuldners erkennt.
Wenn die Parteien eine Leistung erfüllungshalber vereinbart haben, dann folgt aus
Im Buch gefunden – Seite 85Ob im Einzelfall eine Leistung an Erfüllungs statt oder erfüllungshalber erfolgt, ist nach dem Parteiwillen zu beurteilen. Bei der Entgegennahme anderer als der geschuldeten körperlichen Sachen ist zu unterscheiden, ob der Gläubiger x ...
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